Die Katze in der Wohnung: der häusliche Stubentiger

17.12.2021

Eine Katze sitzt auf einem Schreibtisch.

Den Luxus, ein Häuschen im Grünen oder einen großen Garten zu besitzen, hat heutzutage leider nicht jeder. Dennoch ist das Bedürfnis nach tierischer Gesellschaft auch bei Stadtmenschen hoch. Die Katze erweise sich dank ihrer großen Anpassungsfähigkeit als ideales Haustier für Tierfreunde, die in einer Wohnung leben. Im Gegensatz zum Hund muss die Katze nicht Gassi geführt werden, ihre Unterhaltskosten sind überschaubar, sie kann sich stundenweise allein beschäftigen und der Schmusefaktor ist hoch. Aber wie sieht eine artgerechte Wohnungshaltung aus Perspektive der Samtpfote aus? Das erfahren Sie in diesem Artikel.

Dabei sollten Sie nach Möglichkeit auch einen Artgenossen einplanen – vorausgesetzt ist natürlich, dass Ihre Katze sozial und mit anderen Tieren verträglich ist. Dann können sie sich miteinander beschäftigen, wenn Sie abwesend sind.

 

 

Darf ich eine Katze in der Mietwohnung halten?

Bevor Sie sich als Bewohner einer Mietwohnung Stubentiger ins Haus holen oder als Katzenhalter in eine neue Wohnung einziehen: Studieren Sie den Mietvertrag und achten Sie auf den genauen Wortlaut. Denn nicht überall werden Katzen als Mitbewohner geduldet. Heißt es im Mietvertrag ausdrücklich, dass Hunde und Katzen nicht gehalten werden dürfen, ist diese Regelung verbindlich.

 

Anders sieht es aus, wenn der Mietvertrag pauschal jegliche Tierhaltung untersagt. Davon wären dann nämlich auch Tiere wie Zierfische oder Wellensittiche betroffen – das wäre eine unzulässige Beeinträchtigung der Persönlichkeitsrechte eines Mieters. Ist die Katzenhaltung im Mietvertrag nicht explizit ausgeschlossen, ist sie nach derzeitiger Rechtsauffassung erlaubt. Die gängigste Formulierung in Mietverträgen lautet, dass die Katzenhaltung der Erlaubnis des Vermieters bedarf; die Haltung einer Katze kann aber nur in begründeten Fällen untersagt werden. Was eine statthafte Begründung wäre, hängt wieder vom Einzelfall ab. Auch kann die Haltung von mehr als zwei Katzen in der Mietwohnung problematisch sein; nicht nur aus mietrechtlichen Gründen.

 

 

Wie teile ich mit Katzen die Wohnung?

Wenn Sie Ihre Mietwohnung mit Samtpfoten teilen, spielt natürlich die Größe der Wohnung eine Rolle. Empfohlen wird eine Mindestwohnfläche von 60 Quadratmeter für einen Zweikatzenhaushalt. Bedenken Sie zudem, dass Sie pro Katze ein Katzenklo plus eine zusätzliche Toilette sowie einen ausreichend großen Kratzbaum brauchen: Dinge, die Bodenstellfläche einnehmen. Bei einem kleinen Badezimmer kann das Aufstellen der Katzenklos zum Problem werden. Allerdings ist die Wohnungsgröße aus Katzensicht weniger wichtig als die Qualität der Wohnung. Wenn Sie den Tieren genug Anreize zur Bewegung und zum Erkunden geben, können reine Wohnungskatzen in der Mietwohnung ein ausgeglichenes Leben führen.

 

Voraussetzung dafür ist, dass das Tier ausreichend Beschäftigung hat oder, im Fall einer geselligen Katze, einen Katzenkumpel zum Spielen: Langeweile führt zu psychischer Verkümmerung, daraus können wiederum Unarten entstehen. Widmen Sie den Katzen ausgiebige Spiel- und Schmusestunden. Wichtig ist, dass die Tiere am Geschehen im Freien teilhaben können.

 

Alle Katzen finden es spannend, aus dem Fenster zu schauen. Nicht umsonst ist die Fensterbank der Lieblingsplatz vieler Katzen. Sorgen Sie dafür, dass mindestens eine Fensterbank mit interessantem Ausblick zur Verfügung steht und nicht durch Zimmerpflanzen oder Nippes blockiert wird. Ein gemütliches Liegekissen macht den Katzenlogenplatz perfekt. Ideal ist es natürlich, wenn Ihre Wohnung einen katzensicheren Balkon hat und die Katze auf diese Weise frische Luft bekommt. Alternativ können Sie ein Fenster mit einem Schutznetz sichern.

 

 

Außenbereich Balkon: Was muss ich beachten?

Katzen, die keinen Freigang kennen, kommen in der Wohnungshaltung in der Regel gut zurecht. Trotzdem ist der freie Zugang zum Balkon oder zumindest zu einem gesicherten Fenster, das gelegentlich offensteht, eine wunderbare Bereicherung für die Katze, die ihr viele spannende Anregungen bietet: Geräusche, Witterungseinflüsse, Gerüche und nicht zuletzt aufregende Beobachtungen. Allerdings muss der Balkon katzensicher sein. Das ist zudem wichtig im Hinblick auf den Mietvertrag: Es kann durchaus sein, dass die Katzenhaltung in der Mietwohnung erlaubt ist, der Vermieter aber die Anbringung eines Katzenschutznetzes untersagt. Ein Katzenschutznetz oder Gitter ist aber wesentlich für den freien Zutritt zum Balkon. Schnell ist es geschehen, dass eine Katze nicht aufpasst und vom Balkon fällt, etwa weil sie von einem flatternden Schmetterling abgelenkt wird. Die Katzen dürfen sich weder durch ein Balkongeländer zwängen noch darüber hinwegsteigen oder -springen können. Auch der Weg zum Nachbarbalkon muss versperrt sein, damit die Tiere ihr Revier nicht womöglich auf die Nachbarwohnung ausdehnen.

 

Hat die Katze in einer kleinen Wohnung oder Appartement genug Platz?

Auch in einer kleinen Wohnung oder einem Einraum-Appartment ist die Katzenhaltung möglich, sofern die Grundfläche ausreicht.

 

Tipps und Tricks bei kleinerem Wohnraum:

  • Ausweichräume: Als Faustregel gilt, dass in der Wohnung zwei Räume für die Katzen frei zugänglich sein müssen. Das ist auch in einer Einraumwohnung gegeben, denn dort befinden sich in der Regel ein abgetrenntes Bad und ein Flur und oft eine separate Küche.
  • Revierbegehung: Es ist für die Wohnqualität der Katze wichtig, dass der Lebensbereich sich auf verschiedene Räume aufteilt, also mindestens eine räumliche Trennung von Schlafen, Fressen und Toilette stattfindet, sodass die Katze Anreize bekommt, sich zu bewegen und das Wohnungsrevier zu erkunden. In Einraumwohnungen können Sie solche geschlossenen Räume auch durch Raumtrenner schaffen. Wichtig ist, dass die Katze nie das ganze Revier zugleich im Blick hat.
  • Kompaktmöbel: Es gibt platzsparende Katzenmöbel für kleinere Wohnungen: Eine Kratztonne anstelle des Kratzbaues kombiniert Kletterbaum und Kuschelhöhle, ein Eck-WC für Katzen ist ein Kompromiss für kleinere Badezimmer.
  • Erweiterung nach oben: Wenn Sie mit Brettern in Form von Wandboards den Kletterbereich der Katze auf eine höhere Etage anheben können, erweitert das den Wohnbereich der Katze.